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05.02.2016

Manuelle Glasfertigung in die Bundesliste für Immaterielles Kulturerbe


Nachdem die mundgeblasene Flachglasfertigung der Glashütte Lamberts bereits im Oktober 2015 in die Bayerische Landesliste aufgenommen wurde, folgte nun die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis.

Mit dieser Aufnahme zählt  das bundesweite Verzeichnis für Kulturerbe nun 34 Einträge. In das Verzeichnis werden Bräuche, Riten, und Handwerkstechniken aufgenommen, die Ausdruck einer besonderen kulturellen Tradition sind und auf Grund ihrer Einzigartigkeit bewahrt werden müssen.

Die manuelle Glasfertigung ist eine Handwerkstechnik, die von einer künstlerischen und architektonisch einmaligen Gestaltung geprägt ist und somit einen identitätsstiftenden Beitrag zur deutschen Kultur leistet. Allerdings sind nur noch wenige Personen Träger dieser speziellen Fertigungstechnik. Meist geschieht die Weitergabe der alten Fertigungstechnik vom Vater auf den Sohn. Es gibt weltweit nur drei Hütten, die die mundgeblasene Flachglasfertigung noch beherrschen und ausführen können. Als einzige deutsche Glashütte wird in der  Glashütte Lamberts aus Waldsassen noch diese besondere Herstellungstechnik bewahrt.

Im Verlauf der voranschreitenden Automatisierung der vergangenen Jahrzehnte gerieten viele traditionsreiche Handwerkstechniken in Vergessenheit oder ihre letzten Träger und damit ihr Wissen starben. Von dieser Entwicklung sind Manufakturen besonders betroffen, da diese auf das tradierte Wissen angewiesen sind. Der Zusammenschluss 2010 zur Initiative Deutsche Manufakturen war in diesem Sinne auch eine Selbstverpflichtung für die Zukunft.


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